Feuerwehr Bremerhaven

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Aufgaben der Feuerwehr im Bereich der Technischen Hilfeleistung

Die Technische Hilfeleistung bezeichnet einen Aufgabenbereich der Feuerwehren. Darunter fallen all jene Einsätze, die sich nicht oder nicht nur auf das Verwenden von Löschmitteln bzw. die Leistung notfallmedizinischer Hilfe beschränken. Diese Pflichten ergeben sich aus dem Bremischen Hilfeleistungsgesetz (BremHilfeG). 

Der Einsatzschwerpunkt der Feuerwehren hat sich in den vergangenen Jahr(zehnt)en zunehmend in Richtung Technischer Hilfeleistungen verschoben. So ist die Feuerwehr Bremerhaven im Jahr 2008  insgesamt 1.167 Mal  zu Technischen Hilfeleistungen  ausgerückt, davon zu insgesamt 120 Verkehrsunfällen.

Das Gebiet der Technischen Hilfeleistung ist sehr vielseitig. Hier einige Beispiele für diese Einsatzkategorie:

  • Bergung verunfallter Fahrzeuge
  • Beseitigung und Vermeidung von Sturmschäden
  • Beseitigung von Ölspuren
  • Tierrettung und Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren durch Tiere
  • Hilfeleistung bei Überschwemmungen
  • Hilfeleistungen im Katastrophenfall
  • Türöffnungen, falls anderweitiger Zutritt nicht möglich ist
  • Gefahrguteinsätze, u. a. Abdichten, Aufnehmen und Sichern gefährlicher Stoffe
  • Strahlenschutz
  • Weitere Tätigkeiten, etwa im Rahmen der Amtshilfe für die Polizei und  dergleichen
  • Patientengerechte Rettung

Die Ausbildung bei der Feuerwehr Bremerhaven hat sich auf die zunehmende moderne PKW- und LKW-Sicherheitstechnologie eingestellt.  So werden z. B. die Fachausbilder regelmäßig extern geschult und fortgebildet.

Durch ständige Aktualisierung der Einsatztaktik sowie der Einsatzgeräte werden die  Erkenntnisse praktisch umgesetzt.