Feuerwehr Bremerhaven

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Startseite Aus- und Fortbildung

Informationen über die Ausbildung der Laufbahngruppe 1

Der Dienst bei der Feuerwehr Bremerhaven ist interessant und abwechslungsreich.

Er umfasst die Gebiete:

· Rettungsdienst
· Technische Hilfeleistung
· Brandbekämpfung
· Tauchwesen

Die Feuerwehr Bremerhaven ist eine eingespielte Mannschaft, die sich aus Feuerwehrfrauen und -männern zusammensetzt, die ihr Handwerk verstehen, sich ständig fit halten und weiterbilden müssen, um jederzeit die Sicherheit unserer Bürger und ihre eigene garantieren zu können.

Einstellungsvoraussetzungen

In den feuerwehrtechnischen Dienst kann eingestellt werden, wer

1. die deutsche Staatsbürgerschaft (GG Art. 116) oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt.
2. mindestens einen Hauptschulabschluss oder einen gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt.
3. in einer für die Verwendung in der Laufbahn geeigneten Fachrichtung mindestens eine abgeschlossene Lehre in einem für den Feuerwehrdienst geeigneten Beruf oder eine sonstige abgeschlossene Ausbildung, die für den Feuerwehrdienst förderlich ist, und eine mindestens zweijährige Tätigkeit in diesem oder einem vergleichbaren Beruf nachweist.
4. mindestens 18 Jahre.
5. nicht vorbestraft ist.
6. sich einem Eignungsfeststellungsverfahren mit Erfolg unterzogen hat.
7. nach Feststellung der gesundheitlichen (körperlichen, geistigen und seelischen) Eignung durch amtsärztliches Gutachten einschließlich der Untersuchung auf Feststellung der Tauch- und Atemschutztauglichkeit feuerwehrdiensttauglich ist.

Bewerbungsunterlagen

Wenn alle Bewerbungsunterlagen (tabellarischer Lebenslauf, aktuelle Zeugnisse aus Schule und Beruf, polizeiliches Führungszeugnis, evtl. sportliche Leistungsnachweise) vorliegen und das Prüfungsergebnis positiv ausfällt, entscheidet eine Kommission über die Auswahl der Bewerber.

Berufung in das Beamtenverhältnis

Der/die angenommene Bewerber/in wird unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf als Brandmeister-Anwärter/in eingestellt.

Laufbahnausbildung der Gruppe 1

Die Laufbahnausbildung der Gruppe 1 dauert 17 Monate und wird an der Landesfeuerwehrschule absolviert. Die Laufbahnausbildung gliedert sich wie folgt:

1. 8 Monate feuerwehrtechnische Grundausbildung (Teil 1) an der Landesfeuerwehrschule
2. 5 Monate praktische Ausbildung (Teil 2) am Standort
3. 4 Monate Abschlusslehrgang (Teil 3) an der Landesfeuerwehrschule einschließlich Prüfung zum Rettungssanitäter und Brandmeister.

Die Laufbahnausbildung der Gruppe 1 schließt mit Bestehen der Laufbahnprüfung 1 ab.

· Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung beginnt der/die Feuerwehrmann/-frau im Einsatz-Schichtdienst auf der Feuerwache.
· Der/die Brandmeister-Anwärter/in erhält während der Laufbahnausbildung 1 Anwärterbezüge.
· Nach beendeter Laufbahnausbildung 1 wird der/die Beamte/in unter Ernennung zum Brandmeister/in in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen (Besoldungsgruppe A7).
· Das Grundgehalt wird, soweit die Besoldungsgruppen nicht feste Gehälter vorsehen, nach Stufen bemessen. Das Aufsteigen in den Stufen erfolgt nach dem Besoldungsdienstalter und der Leistung. Es wird mindestens das Anfangsgrundgehalt der jeweiligen Besoldungsgruppe gezahlt.
· Das Grundgehalt steigt bis zur fünften Stufe im Abstand von 2 Jahren, bis zur neunten Stufe im Abstand von drei Jahren und darüber hinaus im Abstand von vier Jahren. Daneben werden soziale Leistungen gewährt, wie Beihilfen im Krankheitsfall, Zulagen für den Dienst an Sonn- und Feiertagen sowie zur Nachtzeit, Kindergeld wird ebenfalls gezahlt. Ein Beamter ist von Zahlungen an die Sozialversicherung und Arbeitslosenversicherung befreit. Er ist auch nicht in einer Krankenkasse pflichtversichert, als Einsatzbeamter hat er Anspruch auf "Freie Heilfürsorge" durch den Arbeitgeber.

Wöchentliche Dienstzeit

· Die wöchentliche Dienstzeit im 24-stündigen Schichtdienst beträgt 48 Stunden.
· Im Krankentransport- und Rettungsdienst beträgt die Dienstzeit 48 Stunden in der Woche.
· Als Ausgleich für den Dienst an Wochenfeiertagen werden zusätzliche Freischichten gewährt.

Erholungsurlaub

Der Erholungsurlaub beträgt für den/die Feuerwehrmann/-frau unter 30 Jahren im Jahr 26 Arbeitstage, der Urlaubsanspruch steigt mit dem Lebensalter bis zurzeit max. 30 Tage.

Dienstbetrieb

Der Dienst auf der Zentralen Feuerwache besteht aus den Einsätzen sowie Arbeiten an den Dienstfahrzeugen, feuerwehrtechnischen Geräten und allen anfallenden Tätigkeiten zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft, Unterricht, Übungsdienst, Sport und Alarmbereitschaftsdienst. Um bei Einsätzen optimal arbeiten zu können, sind Unterricht, Übungen und Sport die Voraussetzungen. Es besteht auf freiwilliger Basis die Möglichkeit, im Rahmen der Betriebssportgemeinschaft der Feuerwehr Bremerhaven an einigen Sportarten (Fußball, Faustball etc.) teilzunehmen und sich über den Dienstsport hinaus fit zu halten.

Erwartungen an den/die Feuerwehrmann/-frau

Von einem/r Feuerwehrmann/-frau werden Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und Einsatzwille erwartet. Außerdem muss er/sie sich in die Wachgemeinschaft einfügen können und sich kameradschaftlich verhalten. Diese Eigenschaften sind Voraussetzungen für einen reibungslosen Dienstbetrieb. Wie jeder Beamte muss sich auch der/die Feuerwehrmann/-frau mit voller Hingabe seinem/ihrem Beruf widmen. Vertrauenswürdiges Verhalten innerhalb und außerhalb der Dienststelle ist ebenso Pflicht, wie die Befolgung dienstlicher Anordnungen.

Haben Sie Interesse am Beruf des/der Feuerwehrbeamten/in, dann wenden Sie sich bitte an Ihre Feuerwehr Bremerhaven, die nähere Auskünfte unter der Rufnummer: 0471 142-1227 erteilt.

Ihre Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte nur nach erfolgter Stellenausschreibung an folgende Adresse:

Magistrat der Stadt Bremerhaven,
Personalamt (11/2)
Postfach 21 03 60
27524 Bremerhaven