Ausbildung Freiwillige Feuerwehr
Truppmannausbildung I und II
Hierbei handelt es sich um den Lehrgang in dem das grundlegende Wissen des Feuerwehrdienstes vermittelt wird. Vorraussetzung ist die Eignung für den Feuerwehrdienst.
Lehrgangsdauer:
Truppmann I - 70 Stunden Ausbildung auf der Zentralen Feuerwache inklusive 16 Stunden Erste Hilfe Ausbildung.
Truppmann II - Innerhalb von 2 Jahren 80 Stunden Ausbildung in der eigenen Freiwilligen Feuerwehr.
Truppführerlehrgang
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum führen eines Trupps nach Auftrag innerhalb der Gruppe oder Staffel. Vorraussetzung zur Teilnahme an dem Lehrgang ist die Bestandene Truppmannausbildung.
Lehrgangsdauer: mindestens 35 Stunden
Maschinistenausbildung
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Bedienen maschinell angetriebener Einrichtungen und sonstiger auf Feuerwehrfahrzeugen mitgeführter Geräte. Voraussetzung für die Teilnahme ist der Besitz der jeweiligen Führerscheinklasse der zu führenden Fahrzeuge.
Lehrgangsdauer: mindestens 35 Stunden